Teilnahmebedingungen

 

Buchung

Die Anmeldung eines Kurses erfolgt mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch das Anmeldeformulars auf der Homepage.

 

Inhalt einer Anmeldung,  kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Inhouse-Ausbildungsveranstaltung sein.

 

Die Darstellung der Kurs- und Ausbildungsangebote auf der Homepage/Website, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. 

 

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

 

Ein Vertrag für ein Kurs- oder Ausbildungsangebot kommt zustande, wenn der Buchungsantrag schriftlich oder elektronisch bestätigt wird oder der Teilnehmer bei einer Online-Buchung eine Bestätigungs-Mail erhalten hat. 

 

Bucht ein Unternehmen ein betriebliche Ausbildungsveranstaltung, deren Entgelte über einen UVT (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden sollen, muss der Kursbuchung das entsprechende Formular des UVT (inkl. ggf. erforderlicher Genehmigungen, Kostenübernahmeerklärungen und/oder Gutschein/e des UVT) ausgefüllt beigelegt werden, spätestens jedoch zu Kursbeginn übergeben werden.

 

Erfolgte eine Buchung eines Unternehmens für seine Mitarbeiter und wird durch eine Stornierung die vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschritten, bleibt die Zahlungspflicht für die Anzahl an Teilnehmern bestehen, die die Mindestteilnehmeranzahl unterschreiten.

 

Für Mitarbeiter eines Unternehmens mit einer Kostenübernahme durch den UVT können anfallende Stornierungskosten nicht dem UVT abgerechnet werden. Diese sind vom Unternehmen zu tragen.

 

Ein Kurs kann bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich storniert werden, da sonst 100% der Veranstaltungskosten geleistet werden müssen.

Buchung von Veranstaltungen mit externen Dozenten, sind verbindlich. Kursgebühren werden daher in voller höhe berechnet. 

 

Kursgebühren sind ggf. vor Veranstaltung fällig. Dazu wird nach Buchungsbestätigung, eine gesonderte Mail mit Rechnung und Zahlungsfrist von 14 Tagen zugesendet. 

 

An einer Ausbildungsveranstaltung müssen grundsätzlich mindestens 10 Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Bestätigung oder bei Kursen mit Pauschalpreisen. 

 

Bei nicht erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen, kann die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung an dem vereinbarten Termin abgesagt werden. 

 

Erteilung von Zertifikaten 

Ist für die Erteilung eines Zertifikates eine bestimmte Stundenanzahl vorgegeben, kann ein Zertifikat nicht erteilt werden, wenn die maximal Anzahl an Fehlstunden überschritten wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Ausbildungsveranstaltung bleibt hiervon unberührt.

 

Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen ein Entgelt von 10,00 EUR eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn die besuchte Veranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt.