Erste Hilfe nach §5 Approbationsordnung für Ärzte

 

Die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe, ist im ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Nach Absprache der zuständigen Stelle für die Approbationserteilung, kann diese Ausbildung der Ersten Hilfe, für Studierende in Niedersachsen durchgeführt werden.

Bei Studenten in anderen Bundesländern, ist eine vorherige Abklärung, mit der zuständigen Stelle zur Approbationserteilung notwendig. 

 

Dauer: 9 UE